BVfK - Wochenendticker 7. September 2019

 aktuell - anspruchsvoll - authentisch

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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Gespaltene Gesellschaft im 133. Jahr der Automobilgeschichte.

 

Umweltaktivisten fordern Halbierung des Autobestands.

 

SUV-Marktanteil erobert Spitzenposition.

 

Die IAA 2019 macht den Wandel sichtbar.

 

Mitgliedervorteile: Santander Sonderkonditionen für BVfK-Mitglieder.

 

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

 

BVfK-Ankaufplattform: Preis des privaten Fahrzeuganbieters zu hoch? - Gebotsfunktion nutzen!

 

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

 

BVfK-Praxishilfe: Rückabwicklung? Wenn, dann richtig!

Leitfaden für die Fahrzeugrücknahme

  

Termine:

12. September 2019: BVfK-IAA-Händlerabend

23. – 24. März 2020:  13.Deutscher Autorechtstag

2. Mai 2020: Großer BVfK-Jubiläumskongress: 20 Jahre BVfK -"Rhein in Flammen" 

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

wenn der seit Jahrzehnten weltweit bedeutendsten Automobilausstellung IAA die Aussteller weglaufen, die seit ebenso langer Zeit automobile Familienlektüre für 20 Millionen Deutsche, die ADAC-Motorwelt, immer dünner wird, hier wie dort das Thema Elektromobilität und Digitalisierung die Schlagzeilen bestimmt, der weltweite Automarkt, allen voran China und die USA deutlich schwächelt, dann fangen selbst diejenigen aus der Autobranche, die sich für schnell und flexibel genug halten, Veränderungen und Trends zu folgen, an, über Ihre berufliche oder unternehmerische Zukunft nachzudenken.

Noch brummt das durch die Abwrackprämie vor zehn Jahren nachhaltig angekurbelte Autogeschäft in Deutschland, doch auch bei uns zeigt das Stimmungsbarometer eher nach unten.

Die Gesellschaft ist gespaltener als zu den Wirtschaftswunder-Zeiten, als Mann und Frau sich, wie auf diesem  YouTube-Video über die IAA 1961 zu sehen ist, in parteiübergreifender Automobileuphorie befanden und es niemanden störte, dass man in den qualmenden Autos auch noch selbst qualmte, was das Zeug hielt. Teer und Rußpartikel wurden einfach kurz abgehustet und niemand dachte über Umweltschäden und Krebsgefahren nach.

Das ist im 133. Jahr der Automobilgeschichte anders. Umweltaktivisten wollen Sand ins Getriebe der IAA streuen, fordern in einem Treffen mit den Automobilherstellern eine Halbierung des deutschen Autobestands und einen gänzlichen Verzicht auf SUVs. VDA Präsident Mattes entgegnet: „Wollen Sie wirklich einem Viertel der Menschen sagen: Du musst Dein Auto abgeben?“

Das Kraftfahrzeug Bundesamt stellt einen gegenläufigen Trend fest: Der Marktanteil der SUV und Geländewagen in Deutschland ist innerhalb von zwei Jahren von 24% auf 30 % geklettert und ist dabei, das Segment der Kompaktwagen von der Spitze der Zulassungsstatistik zu verdrängen. Wer genau hinschaut, muss allerdings auch hier feststellen, dass die so sehr als Dreckschleudern und die Ressourcen verschleudernden Angeprangerten oft mindestens genauso sparsam und umweltfreundlich sind, wie das, mit dem so mancher Umweltschützer durch die Gegend rollt.

Es wird also spannend in der kommenden Woche in Frankfurt, wenn Angela Merkel wie gewohnt am Donnerstag die Internationale Automobil Ausstellung eröffnet. Bereits wenige Stunden später können wir gemeinsam über Aktuelles von der IAA wie auch alle anderen spannenden Themen diskutieren, denn auch beim BVfK-IAA-Händlerabend wird es natürlich um die entscheidende Frage gehen:

Wie gestalten wir Ihre Zukunft unter dem Motto:

„Alles Gute für Ihren Autohandel!“

Ihr 

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

p.s.:  Der BVfK-IAA-Händlerabend ist bis auf wenige Plätze ausgebucht. Kurzentschlossene sollten sich also mit ihrer Anmeldung beeilen. >>> Information und Anmeldung BVfK-Händlerabend zur IAA 2019

IAA-Eintrittskarten mit 10% BVfK-Nachlass hier bestellen: iaa@bvfk.de

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

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Mitgliedervorteile: Santander Sonderkonditionen für BVfK-Mitglieder 

BVfK-Mitglieder und ihre Kunden sollen auch im Herbst von guten Konditionen profitieren. Daher hat die Santander Consumer Bank die im Mitgliederbereich der BVfK-Homepage hinterlegten attraktiven Sonderkonditionen bis zum 31.12.2019 verlängert.

Weitere Informationen erhalten Sie in Ihrem BVfK-Mitgliederbereich: 

>>> https://www.bvfk.de/mein-bvfk/sonderangebote-santander/

oder bei Wilfried Vasen, BVfK Mitgliederbetreuung w.vasen@bvfk.de

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Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

BVfK-Ankaufplattform: Preis des privaten Fahrzeuganbieters zu hoch? - Gebotsfunktion nutzen!

Einen reellen Ankaufspreis für ein Fahrzeug online zu errechnen und damit auch die Vorstellungen der Händler zu treffen, ist eine der schwierigsten Aufgaben der sich die Betreiber von Fahrzeugankaufplattformen stellen müssen.

Interesse am Fahrzeug? Bei welchem Preis liegt Ihre Verhandlungsbasis?

Mit der Gebotsfunktion unserer Plattform sind wir näher am Markt. Ist der Preis ok, können Sie wie gewohnt die Anbieterkontaktdaten direkt freischalten lassen, ist der Preis zu weit weg von der Realität, steht allen teilnehmenden BVfK-Händlern die Gebotsfunktion für private Fahrzeugangebote zur Verfügung. Die E-Mail-Benachrichtigung über ein neues Fahrzeug enthält einen Link, der Sie direkt zu der Seite führt, auf der Sie ihr eigenes Gebot für das Fahrzeug abgeben können. Siehe Bilder:

Die Gebote werden gesammelt und nach ca. 3 Stunden wird dem Anbieter das höchste Gebot mitgeteilt. Ist der Anbieter dann mit dem neuen Preis als Verhandlungsbasis einverstanden, werden dem Höchstbietenden die Kontaktdaten des Anbieters automatisch freigegeben.

Ein erholsames Wochenende wünscht

Ihre BVfK-IT

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Noch nicht bei BVfK-DIGITAL registriert? 

Jetzt schnell erledigen:

1 Schritt: Loggen Sie sich im Mitgliederbereich der BVfK-Website ein:

            >>> Zum Login auf BVfK.de

2 Schritt: Registrieren:

>>> Lassen Sie sich für die Ankaufplattform registrieren

Nach erfolgreicher Prüfung werden Sie für die zahlreichen BVfK-IT-Leistungen freigeschaltet:

- BVfK-Ankaufplattform, jetzt auch mit I-Frame für die eigene Website

- BVfK-B2B-Plattform zur Föderung der BVfK-Kollegengeschäfte.

- BVfK-Kollegenangebote: Superaktuell und hochattraktiv.

- BVfK-Fahrzeugverwaltung / Dealer-Management-System (erste Funktionen verfügbar).

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Ihr Autohandel schon ab 500,- € professionell im Internet! Mit einer Händlerwebseite vom BVfK

• Optimiert für mobile Endgeräte

• Inkl. BVfK-Ankaufplattform

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• DSGVO-konform

Hier finden Sie weitere Informationen oder können uns direkt damit beauftragen, Ihnen eine eigene Händlerwebsite zu erstellen.

>>> Jetzt BVfK-Händlerwebseite anfordern

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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

BVfK-Praxishilfe: Rückabwicklung? Wenn, dann richtig!

 

Leitfaden für die Fahrzeugrücknahme

Die Rücknahme eines Fahrzeugs ist nicht nur unangenehm und lästig, sondern bedeutet für den Kfz-Händler auch einen finanziellen Verlust. Doch manchmal lässt es sich einfach nicht vermeiden. Es gibt Fälle, in denen der Rücktritt des Kunden ersichtlich gerechtfertigt ist. Oftmals wählt aber auch der Kfz-Händler selbst den Weg über die Rücknahme, um einem schwierigen Kunden dauerhaft aus dem Weg gehen zu können. Kommen Sie im geschäftlichen Alltag einmal an diesen Punkt, beachten Sie folgende Punkte:

Austausch der damaligen Leistungen  

Klar, der Kunde erhält Geld zurück, der Händler das Fahrzeug. Doch damit ist es oftmals nicht getan. Denken Sie daran, dass Ihnen zudem die Fahrzeugpapiere, die Fahrzeugschlüssel oder aber auch mitverkauftes Zubehör wie Winterreifen wieder auszuhändigen sind.

Finanzielles

Wieviel Geld erhält der Kunde letztendlich zurück? Hierüber wird naturgemäß intensiv gestritten, denn grundsätzlich kann man hierüber frei verhandeln. Ausgangspunkt für jede Berechnung ist natürlich der seinerzeit entrichtete Kaufpreis. Doch der Kfz-Händler darf davon ggfs. Abzüge machen. Wesentlicher Punkt ist hierbei die Nutzungsvergütung, ein Ersatz für den Wertverlust des Fahrzeugs in der Besitzzeit des Kunden. Diese berechnet sich für Gebrauchtwagen anhand der folgenden, in der Rechtsprechung anerkannten Formel:

Bruttokaufpreis x seit Übergabe gefahrene Kilometer

Nutzungsvergütung    = -----------------------------------------------------------------------

                                               voraussichtliche Restlaufleistung

Bei der Bestimmung der voraussichtlichen Restlaufleistung müssen Sie zunächst einen Wert für die zu erwartende Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs festlegen. Hierfür gibt es leider keine allgemein verbindliche Liste á la Schwacke. Fahrzeugtyp und Motorisierung sind die maßgeblichen Parameter. In der Regel wird ein Wert zwischen 150.000 km und 300.000 km angenommen. Davon müssen Sie sodann die bis zur Übergabe gefahrenen Kilometer abziehen.

Abgesehen davon sind weitere Abzüge zugunsten des Händlers möglich, wenn sich der Zustand des Fahrzeugs über die üblichen Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen hinaus verschlechtert hat. Die Durchsetzung eines solchen Ersatzanspruchs ist gerade gegenüber Verbrauchern jedoch mit einigen Hürden verbunden und regelmäßig wenig erfolgsversprechend. Hellhörig sollten Sie in diesem Zusammenhang werden, wenn der Kunde einen Unfall mit dem Fahrzeug verschuldet hat.

Vergessen Sie jedoch an dieser Stelle nicht, dass im Gegenzug auch dem Kunden Ersatzansprüche zustehen können, z. B. wenn er Investitionen in das Fahrzeug getätigt hat. Gute Chancen auf Kostenerstattung hat der Kunde bei Reparaturen, die für das Weiterfahren nötig waren. Sie sollten jedoch stets eine Rechnung vom Kunden verlangen. Zudem bringen Kunden gerne auch Anwalts- und/oder Sachverständigenkosten in die Berechnung mit ein, die Sie nicht ungeprüft anerkennen sollten.

Ort der Rücknahme

Auch hier obliegt es Ihrem Verhandlungsgeschick, ob Sie das Fahrzeug beim Kunden abholen müssen oder er es Ihnen bringt. Vor Gericht würde diese Frage regelmäßig zugunsten des Kunden entschieden. Anders als bei der Nacherfüllung muss der Verkäufer bei der Rückabwicklung das Fahrzeug an seinem "Belegenheitsort" einsammeln.

Glänzender Abschluss

Sofern Sie mit dem Kunden eine einvernehmliche Lösung gefunden haben, vergessen Sie nicht, diese auch ordentlich zu fixieren. Nie fehlen sollte der Zusatz, dass beiderseitige Ansprüche durch die Vereinbarung endgültig und unwiderruflich ausgeglichen sind.

Die BVfK-Rechtsabteilung begleitet etwaige Fahrzeugrücknahmen gerne. Nutzen Sie zur Kontaktaufnahme die Eingabemaske im BVfK-Mitgliederportal!

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Weitere Informationen zur Rückabwicklung und allgemeinen Gewährleistungsfragen finden Sie dort auch in den FAQs. 

Ihre BVfK-Rechtsabteilung

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

>>> Formular zur Diesel-Problematik

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Termine:

12.September 2019: BVfK-IAA-Händlerabend

>>> Information und Anmeldung BVfK-Händlerabend zur IAA 2019

 

23. – 24. März 2020:  13.Deutscher Autorechtstag.

Jetzt vormerken: https://www.deutscher-autorechtstag.de/anmeldung-autorechtstag/

2.Mai 2020: Großer BVfK-Jubiläumskongress: 20 Jahre BVfK - "Rhein in Flammen" 

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